Abrechnung & Honorar
Alle Leistungen der Wunderwerkstatt sind Selbstzahler-Leistungen, die Abrechnung erfolgt jeweils am Monatsende. Die Privatpraxis kann nicht direkt mit Krankenkassen abrechnen.
Eine (anteilige) Kostenübernahme durch gesetzliche sowie private Krankenkassen ist je nach (Zusatz-)Versicherung und Tarif in Einzelfällen möglich; die Verantwortung hierfür liegt bei den Patienten.
Trauerbegleitung kann in manchen Fällen finanziell unterstützt werden; gern einfach nachfragen!
Honorar: 130 Euro/Stunde

