Abrechnung & Honorar

Alle Leistungen der Wunderwerkstatt sind Selbstzahler-Leistungen, die Abrechnung erfolgt jeweils am Monatsende. Die Privatpraxis kann nicht direkt mit Krankenkassen abrechnen.

Eine (anteilige) Kostenübernahme durch gesetzliche sowie private Krankenkassen ist je nach (Zusatz-)Versicherung und Tarif in Einzelfällen möglich; die Verantwortung hierfür liegt bei den Patienten. 

Trauerbegleitung kann in manchen Fällen finanziell unterstützt werden; gern einfach nachfragen!

 

Honorar: 130 Euro/Stunde

 

 

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